Abfall: Batterien entsorgen

Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen es, viele Geräte mobil und unabhängig vom Stromnetz zu nutzen.

Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Am Ende ihrer Lebensdauer gehören Altbatterien daher keinesfalls in den Hausmüll.

Daneben gibt es auch sogenannte Industriebatterien. Hierzu zählen unter anderem

  • Antriebsakkus für Elekrofahrräder und Pedelecs sowie
  • Batterien aus Elektrofahrzeugen.

Fahrzeugbatterien werden auch Starterbatterien genannt, da sie zum Anlassen der Beleuchtung und der Zündung von Fahrzeugen dienen. Sie enthalten große Mengen Blei und werden zu fast 100 Prozent verwertet.

Wo entsorge ich alte Batterien?

Batterien und Akkus dürfen nicht über die Hausmülltonnen entsorgt werden. Es gilt

  1. die Rücknahmeverpflichtung für die Herstellenden und den Handel sowie
  2. die Rückgabepflicht für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Geschäfte und Handelsbetriebe, die Neubatterien verkaufen, sind somit verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenfrei zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die als Neubatterien im Sortiment führt werden, sowie auf haushaltsübliche Mengen.

In der Regel finden Sie im Eingangs- oder Ausgangsbereich eines Ladens, beispielsweise im Bereich der Einpacktische, entsprechende Sammelboxen für Altbatterien.

Industriebatterien (Antriebsakkus für Elekrofahrräder und Pedelecs, Batterien aus Elektrofahrzeugen) können beim Fachhandel zurückgegeben werden.

Fahrzeugbatterien (Startbatterien) können ebenfalls beim Fachhandel zurückgegeben werden. Zudem können Sie Ihre alte Fahrzeugbatterie über das Sondermüllmobil entsorgen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Rückgabe von Gerätealtbatterien ist kostenlos.

Handelt es sich bei den Batterien um Fahrzeugbatterien, so muss dem Erwerber bzw. der Erwerberin beim Verkauf ein Pfand in Höhe von 7,50 € in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie zu erstatten.

Was sollte ich noch wissen?

Der Handel ist verpflichtet, Kunden auf ihre Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen. Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren. Werden diese Hinweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt für die fehlende Rücknahme der gebrauchten Batterien und deren Überlassung an den Hersteller.

Händler von Fahrzeugbatterien können bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfällt, wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird. Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bedroht ist.

Registrierung als Sammelstelle

Geschäfte können sich als Sammelstelle beim Gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien (GRS) registrieren lassen.

Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite der GRS Batterien Service GmbH.

Rechtsgrundlage