Reisepass: Verlustanzeige

Ist Ihr Reisepass unauffindbar, Ihnen verloren gegangen oder gestohlen worden, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Passes unverzüglich gegenüber der Passbehörde im Bürgerbüro anzeigen, um Missbrauch zu vermeiden.

Sie können gleichzeitig einen neuen Reisepass beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. noch vorhandenes Ausweisdokument
  • bei Diebstahl: Anzeige der Polizei

Was sollte ich noch wissen?

Reisepass wiedergefunden?
Sollten Sie wieder in den Besitz Ihres Reisepasses gelangen, müssen Sie dies persönlich im Bürgerbüro anzeigen. Erst wenn Sie Ihr Dokument als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Die Nutzung eines wiederaufgefundenen Dokumentes ist nur noch im Inland uneingeschränkt möglich. Im Ausland kann es mit wiederaufgefundenen Dokumenten vereinzelt zu Problemen kommen.

Rechtsgrundlage