Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Online-Service “Steueridentifikationsnummer anfordern“
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn
- Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
- Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt
noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.
Alternativ können Sie sich Ihre Steueridentifikationsnummer gegen Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgerbüro im Rathaus abholen. Wenn Sie dies für eine andere volljährige Person erledigen möchten benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie eines Ausweisdokuments. Haben Sie dieses beides nicht kann die Steueridentifikationsnummer nur per Post an die betreffende Person versendet werden.
Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.