Abfall: Bioabfall entsorgen
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte).
Bioabfälle sind organische (pflanzliche und tierische) überlassungspflichtige Abfälle aus privaten Haushalten, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt:
- Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls.
- Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung.
- Die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe können als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Was gehört in die grüne Tonne?
Zum Biomüll gehören beispielsweise:
- Obst- und Gemüseschalen
- verdorbenes Obst oder Gemüse
- Kaffee- und Teesatz mit Filtertüten
- Speisereste
- Grasschnitt
- Baum- und Strauchschnitt
- Fallobst, Erntereste
- Unkräuter
- Moos
- Laub
- Blumen
Nicht zum Biomüll gehören:
- Staubsaugerbeutel mit Inhalt
- Tierkadaver
- Hunde- und Katzenstreu (auch kompostierbare)
- Blumentöpfe aller Art
- Biomüllbeutel aus Kunststoffen
- Kehricht
- Zigarettenkippen
- Asche
Wann wird meine Biomülltonne geleert?
Die Leerung der grünen Tonnen erfolgt alle 2 Wochen. Die genauen Leerungstermine finden Sie in unserem Abfallkalender oder in der Lobbe App.
Wonach richtet sich die Größe und die Anzahl meiner Biomülltonne(n)?
Die Anzahl und Größe der Mülltonnen richtet sich nach der im Haushalt gemeldeten Personenanzahl.
Ich nutze einen Komposter und benötige keine Biomülltonne. Muss ich trotzdem Biomüllgebühren zahlen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von den Biomüllgebühren befreit werden.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter unserer Dienstleistung Abfall: Befreiung von den Biomüllgebühren beantragen.
Was mache ich, wenn meine Biomülltonne nicht ausreicht?
Gerade im Sommer und Herbst fällt oftmals mehr Abfall (Grasschnitt, Laub, Baum- und Strauchschnitt) an, als in die Biomülltonne passt.
Sollte Ihnen Ihre derzeitige Biomülltonne nicht ausreichen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Bei der Korbach-Information können Sie Biomüllsäcke zu einem Preis von 3,00 € pro Stück kaufen. In dem Preis sind die Abfuhr- und Verwertungskosten bereits enthalten. Die Säcke haben ein Fassungsvermögen von bis zu 60 Litern. Sie werden bei der gleichen Tour mitgenommen, bei der auch die Biomülltonne geleert wird. Stellen Sie die Säcke einfach bei der nächsten Abfuhr neben Ihre Biomülltonne.
- Wir holen zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) Baum- und Strauchschnitt bei Ihnen zuhause ab. An welchem Tag die Baum- und Strauchschnittabfuhr in Ihrer Straße stattfindet, erfahren Sie in unserer Straßenliste.
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Kostenlose Anlieferung Ihres Baum- und Strauchschnitts bei der Bioannahmestelle. Weitere Informationen erhalten Sie unter unserer Dienstleistung Abfall: Gartenabfälle entsorgen.
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstückes können bei der Abfallberatung eine größere bzw. zusätzliche Biomülltonne gegen Gebühr beantragen.
Gebühren:
120 l zusätzliches Tonnenvolumen = 144,60 € pro Jahr
240 l zusätzliches Tonnenvolumen = 271,20 € pro Jahr
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Selbstanlieferung beim Kompostwerk in Diemelsee-Flechtdorf:
Öffnungszeiten und Gebühren erfahren Sie auf der Internetseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Abfallwirtschaft.
Was sollte ich noch wissen?
Tipps bei Madenbefall:
- Wählen Sie einen schattigen Platz für die Biotonne.
- Biotonne nicht offen stehen lassen! Fliegen haben sonst leichten Zugang zu den Bioabfällen und können ihre Eier problemlos dort ablegen.
- Lassen Sie Ihre Biotonne bei jeder planmäßigen Abfuhr leeren und warten Sie nicht, bis die Biotonne komplett gefüllt ist.
Wenn Ihre Biotonne bereits stark von Maden und Fruchtfliegen befallen ist, geben Sie etwas Gesteinsmehl oder gelöschten Kalk in die Tonne. Beide Stoffe sind im Gartenfachhandel erhältlich.