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Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer und den neuen Regelungen zusammengestellt.

Warum ist die Grundsteuerreform notwendig?

Die bisherige Grundsteuer beruht auf veralteten Werten aus den Jahren 1935 und 1964. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 entschieden, dass die bisherigen Regelungen zur Bewertung der Grundstücke gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3) verstoßen.

Aus diesem Grund müssen in ganz Deutschland die veralteten Grundlagen ab dem Jahr 2025 durch eine neue Grundsteuer ersetzt werden.

Wer ist von der Reform der Grundsteuer betroffen?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von:

  • unbebauten und bebauten Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Warum muss ich für die Grundsteuerreform neue Daten zu meinem Grundstück erklären?

Die Nutzung von Daten aus dem bisherigen Besteuerungsverfahren, das auf Werten aus den Jahre 1935 bzw. 1964 basiert, ist aus mehreren Gründen nicht möglich:

  1. Die Daten in den Einheitswertakten sind teils veraltet und unvollständig.

  2. Die Werte hätten in einer Vielzahl von Fällen aufgrund der jetzt geltenden, anderen Ermittlungsmethoden nicht verwendet werden können.

  3. Die Städte und Gemeinden haben außer dem bisherigen Steuermessbetrag (welcher aus dem Einheitswert errechnet wird) keine weiteren Daten.

  4. Die Einheitswerte, die bislang für die Ermittlung der Grundsteuer maßgeblich waren, hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Die neuberechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.

Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte erhoben.

Welche Auswirkungen hat die Reform auf die Höhe meiner Grundsteuer?

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das jährliche Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll.

Allerdings können sich die individuellen Grundsteuerzahlungen verändern. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Personen verändern werden, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Ich habe einen Bescheid vom Finanzamt erhalten. Muss ich jetzt schon etwas zahlen?

Nein, Sie müssen nach Erhalt des Bescheids über den Grundsteuermessbetrag noch nichts zahlen.

Die zu zahlende Grundsteuer wird Ihnen erst mit dem neuen Grundsteuerbescheid der Stadt (voraussichtlich Anfang des Jahres 2025) mitgeteilt.

Kann ich meine Grundsteuer für das Jahr 2025 jetzt schon berechnen?

Nein. Sie können die Grundsteuer noch nicht berechnen, da die neuen Hebesätze der Stadt noch nicht feststehen.

Diese werden erst im Laufe des Jahre 2024 von der Stadt festgelegt.

Weitere Informationen

Weitere, ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Finanzamtes Hessen.