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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Die Steuer wird in Deutschland auf inländischen Grundbesitz erhoben.

Hierbei wird unterschieden zwischen

  • Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliches Vermögen (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und
  • Grundsteuer B: Grundvermögen und Betriebsvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen).

Die Grundsteuer knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet sich der Grundbesitz befindet, erhoben.

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Die Grundsteuereinnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu und zählen damit zu ihren wichtigsten Einnahmequellen.


Hebesätze der Stadt Korbach

Steuer
Hebesatz
Grundsteuer A
390 v. H.
Grundsteuer B
460 v. H.