Inhalt

Sport- und Vereinsförderung

Allgemeine Vereinsförderung

Die Stadt fördert die ehrenamtliche Vereinsarbeit. So können je nach Bedarf und Verfügbarkeit z. B. das Bürgerhaus und die Stadthalle kostenfrei genutzt werden, die Stadthalle maximal einmal pro Jahr. Außerdem können die Vereine einen allgemeinen Vereinszuschuss erhalten. Dazu ist die Abgabe eines jährlichen Tätigkeitsberichtes erforderlich. Der Zuschuss bemisst sich nach der Mitgliederzahl des Vorjahres und wird jährlich ausgezahlt. Zusätzlich hierzu können die Vereine Anträge für Sonderzuschüsse bei besonderen Anlässen stellen, z. B. einem außergewöhnlichen Wettbewerb oder einem Jubiläum.

Hierfür ist ein formloser Antrag an den Fachbereich Soziales, Kultur und Sport notwendig, den Sie gerne per E-Mail bei den untenstehenden Kontaktpersonen stellen können.

Sportförderung

Die Sportförderung für die Korbacher Sportvereine ist vielschichtig. Neben der kostenfreien Bereitstellung der zur Verfügung stehenden städtischen Sportanlagen können die Vereine einen allgemeinen Vereinszuschuss erhalten. Dazu ist die Abgabe eines jährlichen Tätigkeitsberichtes erforderlich. Der Zuschuss bemisst sich nach der Mitgliederzahl des Vorjahres und wird jährlich ausgezahlt. Zusätzlich hierzu können die Vereine Anträge für Sonderzuschüsse bei besonderen Anlässen stellen, z. B. einem außergewöhnlichen Wettbewerb oder einem Jubiläum.

Hierfür ist ein formloser Antrag an den Fachbereich Soziales, Kultur und Sport notwendig, den Sie gerne per E-Mail bei den untenstehenden Kontaktpersonen stellen können.

Auch Zuschüsse zu größeren Investitionen sind möglich. Die Bewilligung dafür benötigt allerdings eine längere Vorlaufzeit, da die Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt und durch die politischen Gremien genehmigt werden müssen. Ergänzend zu anderen Fördermittelgebern wie z. B. Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landessportbund Hessen oder Land Hessen sind dabei Zuschüsse in Höhe von maximal 20 % der förderfähigen Kosten möglich.