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Hundesteuer


Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Städten und Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.


Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn bei der Stadt Korbach anmelden und Hundesteuer bezahlen.


Hundesteuersätze der Stadt Korbach

Hund
Steuersatz (pro Jahr)
Ersthund
72,00 €
Zweithund
108,00 €
jeder weitere Hund 144,00 €
Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung 396,00 €



Hundesteuermarke

Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie von uns eine Hundesteuermarke. Diese ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen.

Die Hundesteuermarke bleibt Eigentum der Stadt Korbach und ist jeweils für vier Jahre gültig. Nach Ablauf der vier Jahre erhalten Sie automatisch eine neue Steuermarke von uns.

Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke an die Stadt zurückzugeben.

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke (Motiv/Nummer nicht mehr lesbar).

Weitere Informationen erhalten Sie hier:


Gefährliche Hunde

Grundsätzlich gelten nach der Hundeverordnung des Landes Hessen alle Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. 

Zudem werden Hunde folgender Rassen (und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) als gefährlich angesehen:

  • (American) Pitbull-Terrier
  • (American) Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Der Steuersatz für gefährliche Hunde in Höhe von 396,00 € wird nach der Hundesteuersatzung der Stadt Korbach allerdings nur für Hunde berechnet, die

  • sich als bissig erwiesen haben.
  • in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen.
  • Wild, Vieh und andere Tiere hetzen oder reißen.
  • auf Angriffslust oder auf eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet wurden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung: Gefährliche Hunde.