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Jahresabschlüsse

Nach § 112 der Hessischen Gemeindeordnung besteht für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres und gibt Aufschluss über die zum Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Er stellt die wirtschaftliche Lage der Stadt dar und gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung, die Einhaltung des Haushaltsplanes und die wirtschaftliche Entwicklung.

Inhaltlich besteht der Jahresabschluss aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Er wird durch einen Anhang ergänzt. Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen durch einen Rechenschaftsbericht.

Im Folgenden stehen Ihnen die Jahresabschlüsse der Kreis- und Hansestadt Korbach als Download zur Verfügung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen und Abfallwirtschaft wenden.