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Christof-Linde-Stiftung

Gemeinnützige Stiftung in treuhänderischer Verwaltung der Kreis- und Hansestadt Korbach

Die Christoph-Linde-Stiftung wurde im Jahr 2014 von den Eheleuten Margot und Dr. Karl-Otto Linde aus Damme errichtet. Sie ist nach dem jüngsten Sohn der Stifter benannt, der plötzlich und unerwartet im Alter von 52 Jahren verstarb.

Der am 31.12.1961 geborene Christof Linde war Feuerwehrmann aus Überzeugung. Bereits als Kind war er bei den Brandschützern aktiv und trat seitdem jeder Wehr seines jeweiligen Wohnorts bei.

Nach seinem Studium zum Diplom-Ingenieur und einem Referendariat, war er lange als Berufsfeuerwehrmann in Neuss tätig. Anschließend kehrte er jedoch in seinen Geburtsort Korbach zurück, um in Kassel Lehrer an der Hessischen Landesfeuerwehrschule zu werden.

Darüber hinaus hat er in seiner Laufbahn mehrere Bücher für die Feuerwehrausbildung geschrieben und sich für die Nachwuchsgewinnung eingesetzt.

Im Gedenken an ihn und auf Grund der tiefen Verbundenheit der Familie Linde zu ihrer Heimatstadt Korbach haben sich die Stifter dazu entschlossen diese Stiftung zu errichten.

Christof-Linde-Stiftung Symbolbild
Christof-Linde-Stiftung

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Heimat-, Kultur- und Ortsbildpflege, die Festigung heimatgeschichtlichen Bewusstseins in der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sowie die Erhaltung, Instandhaltung und Unterhaltung der für die Stadt Korbach historisch, kulturell und städtebaulich bedeutsamen Werke in Korbach und in der näheren Region.

Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Finanzielle Förderung von Projekten und Einrichtungen der Kultur- und Heimatpflege und zur Festigung heimatgeschichtlichen Bewusstseins
  • Mitwirkung bei Ausstellungen, Lesungen, Konzerten, Renovierungsarbeiten etc.
  • Förderung des Bürger- und Unternehmensengagements sowie des Wohn- und Geschichtswertes für den Stiftungszweck durch Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Kampagnen etc.
  • Förderung von Projekten der in Korbach ansässigen Kirchen
  • hilfsweise Bereitstellung von Mitteln zur Erhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von bedeutsamen Werken innerhalb der Stadt Korbach

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, aus Spenden und durch den Verbrauch des Grundstockvermögens.

Förderung

Die Stiftung fördert seit 2015 unterschiedliche Projekte und Veranstaltungen zur Festigung heimatgeschichtlichen Bewusstseins insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Aktuell ermöglicht die Stiftung allen Korbacher Grundschulen unentgeltlich an Kindererlebnisführungen durch die Korbach Altstadt und das Museum teilzunehmen. Sie unterstützt auch die museumspädagogische Arbeit im Wolfgang-Bonhage-Museum und fördert hierbei verschiedene Aktivitäten.

Zusätzlich wurde ein Schulprojekt der Alten Landesschule Korbach unterstützt, bei dem eine Internetseite eingerichtet wurde, die Stadtgeschichte, Vereinsleben, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc. in Korbach anschaulich für Jugendliche darstellt.

Außerdem wurde in 2015 erstmals der Christof-Linde-Kulturpreis verliehen. Dieser Preis soll zukünftig jährlich an aktive Vereine, Organisationen und Personen im kulturellen Bereich vergeben werden.

Anträge auf Förderung sind formlos an die Geschäftsstelle zu richten.

Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel und finanziellen Unterstützung muss nachgewiesen werden.

Die Christof-Linde-Stiftung befürwortet und unterstützt die Zusammenarbeit mit anderen auf dem Gebiet der Heimatgeschichte tätigen Stiftungen und Organisationen.

Möglichkeiten der Hilfe

  1. Spende: Zuwendung mit und ohne Zweckbindung

  2. Vermächtnis: Die Stiftung kann als Erbin eingesetzt werden oder ererbtes Vermögen wird der Stiftung übertragen.

  3. Schenkung: In einem Schenkungsvertrag mit der Stiftung werden Auflagen über die Verwendung des Kapitals geregelt.

  4. Zustiftung: Zustiftungen dürfen grundsätzlich in voller Höhe verbraucht werden, jedoch jährlich maximal 1/10 der Zustiftung. Hierbei ist den Vorgaben des Zustifters zu folgen, soweit diese Vorgaben nicht den Bestimmungen der Satzung widersprechen. Sollte vom Zustifter diesbezüglich keine Erklärung abgegeben werden oder seine Erklärung den Vorgaben der Satzung widersprechen, entscheidet das Kuratorium ob und in welchem Zeitraum die Zustiftung verbraucht werden kann.


Viele dieser Möglichkeiten sind steuerlich geltend zu machen.

Kontoverbindung:

IBAN: DE 64 5235 0005 0001 0917 2
BIC: HELADEF1KOR