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Anmeldung in Korbach

Sie sind umgezogen?

Dann nutzen Sie unseren Online-Service und melden Ihre Wohnung bequem von zu Hause an und verkürzen so die Bearbeitungszeit vor Ort..

Was ist erforderlich/was wird benötigt:

  • Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden
  • Voraussetzung: Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich
  • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (auch der elektronische Aufenthaltstitel - sofern vorhanden)
  • Gültiger Reisepass - sofern vorhanden
  • Persönliches Erscheinen aller Familienmitglieder bei erstmaligen Zuzug nach Korbach
  • Evtl. Geburtsurkunde/n des Kindes oder der Kinder und zusätzlich, falls vorhanden, Kinderreisepass/pässe
  • Zusätzlich bei Verheirateten/Verpartnerten die Eheurkunde im Original
  • Zusätzlich bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
  • Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (vollständig ausgefüllt!). Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, in der Vergangenheit aber schon einmal in Deutschland gemeldet waren, benötigen wir außerdem Ihre letzte inländische Anschrift

Verfügbare Dokumente

Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 100 kB)